
2. UPDATE zum Hinweisgeberschutzgesetz
Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens ab dem 17.12.2023. Was das für Sie bedeutet und was zu beachten ist, lesen Sie im Artikel.
23.05.2023