Elektronische Rechnung Pflicht für Behörden, Kommunen und Länder
Ab Ende November 2020 gilt das E-Rechnungsgesetz in vollem Ausmaß. Für Behörden, Länder und Kommunen ist spätestens ab dem 27.11.2020 der Einsatz von elektronischen Rechnungen verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen für alle öffentlichen Aufträge die Rechnungen der Zulieferer - egal ob kleiner Familienbetrieb oder Großkonzern - elektronisch erstellt und an die öffentlichen Auftraggeber des Bundes versendet werden.

Die Vorteile der E-Rechnung
Die elektronische Rechnung ist eine umweltbewusste und ressourcenschonende Alternative zur klassischen Papierrechnung. Digital erstellt und digital übermittelt bedeutet sie für Sender und Empfänger weniger administrativer Aufwand, Einsparungen bei den Porto- und Papierkosten und eine direkte Übermittlung an den Zahlungsempfänger. Abläufe im Unternehmen lassen sich effizienter umsetzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Anderen strategisch steigern. Doch welche Möglichkeiten gibt es für E-Rechnungen und wie werden diese in eine bestehende Infrastruktur implementiert?
Die Meilensteine der E-Rechnungspflicht in Deutschland

Gängige Formate der E-Rechnung: XRechnung oder ZUGFeRD 2.0
Eine E-Rechnung unterscheidet sich inhaltlich und optisch nicht von einer Papierrechnung. Alle gesetzlichen Vorgaben müssen genauso erfüllt werden. Die zwei bekanntesten Datenaustauschstandards sind XRechnungen und ZUGFeRD 2.0. Aufseiten von Auftraggeber und Auftragnehmer kann der Rechnungsworkflow automatisiert und in eine bestehende IT-Systemlandschaft integriert werden.
Mit intelligenten Tools können E-Rechnungen einfach erstellt, versendet und empfangen werden. Mit dem Workflowmanagementsystem JobRouter ist das Verarbeiten, Zuordnen und gesetzeskonforme Archivieren von Belegen einfach möglich.
