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B2B E-Rechnungspflicht ab 2025 - Was jetzt wichtig ist


Wir informieren Sie über alle Eckpunkte und Fristen, die Sie kennen sollten.


E-Rechnungspflicht für B2B Umsätze ab 2025

Da Unternehmen jeglicher Größe betroffen sind und die Fristen feststehen, sollte sich frühzeitig mit der Thematik befasst werden. ProComp empfiehlt, rechtzeitig bestehende Rechnungsprozesse zu digitalisieren und der E-Rechnung anzupassen. Gerne sind wir Ihnen bei der Umstellung auf ein passendes Rechnungsformat, wie z.B. XRechnung oder ZUGFeRD, behilflich.

Wichtig dabei: Mit E-Rechnungen sind keine pdf-Dokumente gemeint. Diese sind vielmehr ein strukturierter Datensatz, der übermittelt wird und eine elektronische Verarbeitung im Anschluss ermöglicht.

Fristen

Für steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze sollen alle Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und ausstellen können. Bis 31. Dezember 2025 können die Unternehmen noch selbst entscheiden, ob sie E-Rechnungen ausstellen wollen oder weiterhin sog. sonstige Rechnungen (hierunter zählen auch PDFs).

Einschränkung

Unternehmen, deren Gesamtumsatz sich nach § 19 Abs. 3 UStG auf nicht mehr als 800.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr betragen hat, haben auch 2026 weiterhin Wahlrecht. Ab 2027 müssen für alle B2B-Umsätze E-Rechnungen ausgestellt werden!

Ausnahmen

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise können auch weiterhin als sonstige Rechnung, also z.B. in Papierform oder als PDF-Dokument, ausgestellt werden.

ProComp analysiert gemeinsam mit Ihnen Ihre Ausgangssituation und unterstützt Sie bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht.

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Ismail Kaya