Neues Gesetz ab 01.12.2021


Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

Neues Gesetz

Bereits ab dem 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft, welches in den Unternehmen zwei Bereiche betrifft. Zum einen wird die Vertraulichkeit der Kommunikation auf alle Online-Dienste, wie E-Mail und Videokonferenzsysteme ausgeweitet, zum anderen sind Websites und Online-Dienste betroffen. Hierbei ergeben sich ab dem 01.12.2021 völlig neue Regelungen für Einwilligungen. Cookie-Banner beispielsweise müssen neugestaltet werden.
 
WICHTIG: Es gibt keine Übergangsfrist!
 
Der Hauptunterschied zu der DSGVO liegt darin, dass nun alle Daten, auch diese, die keinen Personenbezug aufweisen, betroffen sind. Besonders zu beachten ist, dass die neuen Anforderungen des TTDSG neben der DSGVO gelten. Dies gilt auch für die Bußgelder! Im Falle eines Verstoßes werden Strafen von bis zu 300.000 € fällig.

Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Einhaltung des TTDSG in Ihrem Unternehmen und setzen, falls notwendig, die entsprechenden Änderungen um.
 

Melden Sie sich gerne bei uns:

BM Digital Consulting - unser Partner für Datenschutz und Informationssicherheit: www.bm-digital-consulting.de

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Kamera an Gebäude

AXIS News September 2023

Wir informieren Sie über Neuigkeiten aus der Welt von Videoanalyse, -überwachung und Zutrittsmöglichkeiten. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der neuesten Innovationen von Produkten und Lösungen unseres Partners Axis Communications.
News
Taste einer Tastatur mit Aufschrift Datenschutz

2. UPDATE zum Hinweisgeberschutzgesetz 

Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens ab dem 17.12.2023. Was das für Sie bedeutet und was zu beachten ist, lesen Sie im Artikel.
News
Taste einer Tastatur mit Aufschrift Datenschutz

UPDATE Hinweisgeberschutzgesetz 

Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens ab dem 17.12.2023. Was das für Sie bedeutet und was zu beachten ist, lesen Sie im Artikel.
News