Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

Bereits ab dem 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft, welches in den Unternehmen zwei Bereiche betrifft. Zum einen wird die Vertraulichkeit der Kommunikation auf alle Online-Dienste, wie E-Mail und Videokonferenzsysteme ausgeweitet, zum anderen sind Websites und Online-Dienste betroffen. Hierbei ergeben sich ab dem 01.12.2021 völlig neue Regelungen für Einwilligungen. Cookie-Banner beispielsweise müssen neugestaltet werden.
WICHTIG: Es gibt keine Übergangsfrist!
Der Hauptunterschied zu der DSGVO liegt darin, dass nun alle Daten, auch diese, die keinen Personenbezug aufweisen, betroffen sind. Besonders zu beachten ist, dass die neuen Anforderungen des TTDSG neben der DSGVO gelten. Dies gilt auch für die Bußgelder! Im Falle eines Verstoßes werden Strafen von bis zu 300.000 € fällig.
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Einhaltung des TTDSG in Ihrem Unternehmen und setzen, falls notwendig, die entsprechenden Änderungen um.
Melden Sie sich gerne bei uns:

BM Digital Consulting - unser Partner für Datenschutz und Informationssicherheit: www.bm-digital-consulting.de