Rückblick: Meet the Experts

Ein weiterer Schritt zum digitalen Unternehmen

Personalarbeit erleichtern! Unter diesem Motto fand unser 2. Meet the Experts dieses Jahr im Schloss Thurnau statt. Der Trend geht schon seit Jahren zum papierlosen Arbeiten und wird auch schon in vielen Bereichen eines Unternehmens gelebt. Im Personalbereich und den damit verbundenen Prozessen sieht die Realität allerdings etwas anderes aus: Volle Aktenschränke, Berge von Papier und zeitintensive Bearbeitungszeiten

Wie kann JobRouter dabei helfen, dass Ihre Personalabteilung smarter, effizienter und zeitgemäßer arbeitet?  
Anhand von praxisnahen Beispielen wurden die digitale Personalakte und Prozesse wie z.B. On- und Offboarding, Dienstreise- und Reisekostenanträge vorgestellt. Jeder hatte so Einblicke in die Software und konnte gezielt Fragen zum Thema stellen.

 

Kann Ihr Chef den offenen Urlaubsantrag bequem vom Smartphone bestätigen? Ein kleines Highlight war die Vorstellung der neuen JobRouter-App. Schnell war klar, wie einfach Freigaben mobil erledigt werden und welche Vorteile das mit sich bringt.  

Graupner

Abgerundet wurde die Veranstaltung  durch den Kundenvortrag von Herrn Graupner (Firma Prodinger) zum Thema Reisekostenprozess. Er machte klar, welchen Nutzen die Umsetzung von Reisekostenanträgen in die digitale Umgebung von JobRouter für das Unternehmen hat und welche Prozesse künftig ebenfalls über JobRouter abgebildet werden.

Die Teilnehmer fanden sich hier wieder und stellten interessiert Fragen oder diskutierten das ein oder andres Szenario. 

Eine gelungene Veranstaltung mit Wiederholungsbedarf! Wir freuen uns auf das nächste Meet the Expterts am 26. März 2020.

Bildergalerie

Noch Fragen?

Ismail Kaya

Das könnte Sie auch interessieren:

Mediengruppe Oberfranken

Mediengruppe Oberfranken

Die Mediengruppe Oberfranken setzt auf Digitalisierung: Mit der Workflowengine JobRouter AG® wurde ein an SAP gekoppelter digitaler Rechnungseingang bei der Mediengruppe Oberfranken umgesetzt.
Referenz
Taste einer Tastatur mit Aufschrift Datenschutz

2. UPDATE zum Hinweisgeberschutzgesetz 

Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens ab dem 17.12.2023. Was das für Sie bedeutet und was zu beachten ist, lesen Sie im Artikel.
News