In einer Sitzung am 12.05.2023 stimmte der Bundesrat nun dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz zu.
Insbesondere Änderungen zu Meldewegen für anonyme Meldungen und zum Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes führten schlussendlich zu einer Zustimmung.
Da die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch aussteht kann ein konkretes Datum noch nicht genannt werden, die Prognose liegt derzeit bei Mitte Juni 2023.
Hier möchten wir noch einmal auf die Verpflichtung zur Einführung für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern aufmerksam machen - diese findet unmittelbar nach Veröffentlichung Anwendung. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern sind ab dem 17.12.2023 zur Einführung verpflichtet.
Zwar wurde die Obergrenze von Bußgeldern im Zuge der Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag von 100.000 Euro auf 50.000 Euro gesenkt, was, wie auch schon in der Ausgabe vom 12.04.2023 mitgeteilt, dennoch eine beachtliche Summe darstellt.
