BGH beschließt Änderungen in der Cookie-Speicherung

Vor angekreuzte Zustimmung reicht nicht mehr aus

Gesetzliche Änderung in der Speicherung von Website-Cookies.

Am 28.05.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Änderungen bei der Einwilligung der Cookie-Speicherung festgelegt. Das Ergebnis ist eindeutig: Wenig überraschend ist es künftig unzulässig, Cookie Häckchen auf einer Website schon vorab zu setzen. Ein Websitebesucher muss aktiv einwilligen und frei wählen können, welche Daten er an den Website-Besitzer übermittelt. Das früher übliche "opt out" ist ebenfalls nicht mehr zulässig.

Website Cookies unterstüzen unser Surf-Verhalten

Was sind Cookies?

Cookies gibt es zum Kaffee, aber auch beim Surfen durch das World Wide Web zu einer Website. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die Informationen über den Anwender speichert und dem Website-Betreiber erlaubt, den Nutzer wiederzuerkennen.

Es gibt verschiedene Arten von Cookies: durch die einen wird es beispielsweise möglich, dass Passwörter und Artikel über eine Browser-Sitzung hinaus erhalten bleiben. Das ist praktisch und notwendig für die Funktionsweise eines Onlineshops. Andere erlauben den Website-Betreibern auf den Benutzer angepasste Werbeanzeigen auszusteuern oder deren Surfverhalten mit zu tracken.

Mit der Änderung des BGH dürfen Cookie-Häkchen nicht mehr vorab gesetzt sein, sondern bedürfen der aktiven Zustimmung des Nutzers!

Was müssen Sie tun?

Es ist notwendig, einen Cookie-Banner auf Ihrer Seite zu implementieren, mit dem Sie die Zustimmung explizit für jeden Bereich beim Besucher erfragen. Die wichtigsten Prüfungspunkte haben wir für Sie zusammengefasst:

  1. "Echte Einwilligung" vom Nutzer ist unumgänglich – gerade für Tracking-Cookies wie Google Analytics, Facebook und anderen Tools zur Erweiterung Ihrer Website.
  2. Banner mit vor angekreuzter Checkbox sind nicht ausreichend - altbekannte Widerrufhinweise stellen keine Einwilligung dar.
  3. Optische Cookie-Banner, aber auch technische Funktionsweise der Cookies überprüfen. Erst mit einem OK des Kunden dürfen tatsächlich Werte gesammelt werden.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Website die neuen Datenschutzbestimmungen erfüllt? 

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AZ

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