Da der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz am 10.02.2023 nicht zugestimmt hat, hat die Bundesregierung mittlerweile einen neuen Anlauf eingeleitet, das Hinweisgeberschutzgesetz zeitnah zu verabschieden.
Aus jetziger Sicht ist noch unklar, wann genau das Hinweisgeberschutzgesetz nun konkret verabschiedet wird. Die Frist für das Datum des Inkrafttretens wurde von drei Monaten auf ein Monat nach der Verkündung verkürzt. Bleibt es bei der vorgenannten Verkürzung, dann ist aus jetziger Sicht damit zu rechnen, dass das Hinweisgeberschutzgesetz im Mai oder Juni 2023 in Kraft treten wird.
Hierbei sollte man beachten, dass damit die bußgeldbedrohte Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter zu Einrichtung einer internen Meldestelle unmittelbar Anwendung findet.
Das Gesetz wird definitiv zeitnah kommen, da bereits vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Deutschland eingereicht wurde, weil es mit der Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie nicht vorankommt.
Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens ab dem 17.12.2023.
Um die Fristen aus dem Gesetz einzuhalten, macht es Sinn, eine interne Meldestelle mit unserem Partner BM Digital Consulting einzurichten. Für die Betreuung der Fristenüberwachung des Meldekanals ist nur ein minimaler Aufwand im Monat notwendig.
