DIgitalbonus

Digitalbonus Bayern

Der Freistaat Bayern stellt 2019 erneut Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung.

Antragstellung ab Juli wieder möglich.

"Jedes Unternehmen braucht eine digitale Strategie ... Je höher der Digitalisierungsgrad, desto größer sind die Chancen auf den Geschäftserfolg." - Zitat digitalbonus.bayern. Ab Anfang Juli können erneut Anträge für die Förderung eingereicht werden. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse, Dienstleistungen und die IT-Sicherheit.

ProComp unterstütz Sie beim Digitalbonus Bayern

Bleiben Sie wettbewerbsfähig und nutzen Sie Ihr Wachstumspotential aus.

Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme zu stemmen. Mit dem Förderprogramm will der Freistaat Bayern die kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten.

Gefördert werden:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten
  • Dienstleistungen und Prozesse
  • Leistungen externer Anbieter, einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendiger Hard- und Software
  • Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Sichern Sie sich bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung!

Bis Ende 2020 soll das Förderprogramm aktiv bleiben. Weitere Informationen unter www.digitalbonus.bayern

Lassen Sie sich die Unterstützung nicht entgehen!

AS
AE
Andreas Ernstberger
Bereichsleiter
+49 9231 9970 31

Das könnte für Sie interessant sein:

Mediengruppe Oberfranken

Mediengruppe Oberfranken

Die Mediengruppe Oberfranken setzt auf Digitalisierung: Mit der Workflowengine JobRouter AG® wurde ein an SAP gekoppelter digitaler Rechnungseingang bei der Mediengruppe Oberfranken umgesetzt.
Referenz
Taste einer Tastatur mit Aufschrift Datenschutz

2. UPDATE zum Hinweisgeberschutzgesetz 

Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens ab dem 17.12.2023. Was das für Sie bedeutet und was zu beachten ist, lesen Sie im Artikel.
News