In vielen Unternehmen, Ladengeschäften oder auf öffentlichen Plätzen besteht das Interesse, Orte, Räume und Abläufe per Video zu überwachen. Meist mit den gleichen Zielen: Diebstahl und Vandalismus vermeiden oder für einen umfangreichen Einbruchsschutz zu sorgen.
Doch was ist bei einer DSGVO-konformen Videoanlage zu beachten? Welche Risiken lauern für den Betreiber der Anlage? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

Wann darf ich eine Videoüberwachung überhaupt einsetzen?
Der Einsatz von Videosystemen ist in Unternehmen nicht ohne weiteres gestattet. Eine Reihe von Gesetzen regelt in Deutschland, wer Videoüberwachung zu welchem Zweck und Umfang einsetzen darf. Videoaufnahmen zählen zu personenbezogenen Daten, welche in der DSGVO besonderen Schutz bedürfen. Die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Videodaten ist somit nur zulässig, wenn es kein milderes Mittel gibt um den Sachverhalt oder den Überwachungszweck zu rechtfertigen und ein berechtigtes Interesse des Unternehmers zur Videoüberwachung vorliegt.
Was darf aufgezeichnet werden?
Eine Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn die Filmaufnahmen ohne Ton erfolgen und wenn die Interessen der Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Zudem dürfen die Aufnahmen nur auf dem eigenen Firmen- oder Betriebsgelände passieren.
Informationspflicht und Hinweisbeschilderung
Die DSGVO fordert von Unternehmen einen transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen frühestmöglich und wahrnehmbar mit einem Hinweisschild anzeigen, was konkret geschieht. Auf den Hinweisschildern müssen Pflichtinhalte wie z.B. die Information über den Zweck, die Rechtsgrundlage oder das berechtige Interesse ausgearbeitet sein. Auch muss über das Auskunfts- und Beschwerderecht informiert werden.
Was ist bei der Speicherung von Videodaten zu beachten?
Für die Auswertung bzw. Übertragung der Aufnahmen gibt es verschiedene Formen. In der einfachsten Form werden die Bilder in Echtzeit - ohne eine Speicherung - auf ein berechtigtes Endgerät übertragen. Wird eine Speicherung der Aufzeichnung angestrebt, muss die Zulässigkeit der Speicherung, die Speicherdauer, die Verarbeitung zu anderen Zwecken und ein Löschkonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Gesetzliche Veränderungen
Hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen lauern, wenn bei der Verarbeitung der Videoanlage gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen wird. Hierzu ist eine datenschutzkonforme Dokumentation der Anlage notwendig, Löschkonzepte und Datenschutz-Folgeabschätzungen inklusive.
Gerne sprechen wir auch dafür Empfehlung aus und liefern Ihnen auch die konformen Vorlagen.
Fazit: Videoüberwachungen erweisen sich in vielerlei Hinsicht als sinnvoll, jedoch auch als anspruchsvoll. Daher sollte die Planung sorgfältig und die Umsetzung professionell durchgeführt werden. Wenn auch Sie eine Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen einführen möchten, sind Sie bei uns genau richtig!
Möchten Sie noch weitere Informationen zum Thema Videoüberwachung und Datenschutz? Der Verlag für Rechtsjournalismus hat dazu einen Ratgeber-Artikel veröffentlicht.