Am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz, das die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen in Deutschland regelt, endgültig vom Bundesrat bestätigt. Diese gesetzliche Regelung wird signifikante Änderungen für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 mit sich bringen. Die Einführung der E-Rechnung als strukturierter Datensatz gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU (EN 16931) wird verpflichtend für steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen zwischen inländischen Unternehmen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Kernpunkte und Ausnahmen dieser neuen Gesetzgebung. Außerdem wird aufgezeigt, dass Sie mit dem JobRouter-Modul JobFerd direkt die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfüllen.
Was ist eine E-Rechnung?
Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen unter 250€ sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen (§ 33 UStDV).
Fahrausweise: Verkäufe von Fahrausweisen bleiben ebenfalls von der E-Rechnungspflicht befreit.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes müssen Unternehmen ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, ohne dass hierfür Übergangsfristen gelten.
Bis Ende 2026 können Unternehmen noch PDF-Rechnungen verwenden, allerdings nur, wenn der Rechnungsempfänger dem explizit zustimmt. Ab dem Jahr 2027 dürfen PDF-Rechnungen nur noch von Unternehmen verwendet werden, deren Vorjahresumsatz unter 800.000 € liegt oder die elektronische Dateninterchange (EDI) Verfahren verwenden. Ab 2028 ist die Ausstellung von PDF-Rechnungen gänzlich unzulässig, und ausschließlich E-Rechnungen sind zulässig.
Notwendige Schritte zur Einhaltung der E-Rechnungsverpflichtung: