Alle Informationen zur E-Rechnungspflicht

Alle Informationen zur Umsetzung.

E-Rechnungspflicht

 

Am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz, das die E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen in Deutschland regelt, endgültig vom Bundesrat bestätigt. Diese gesetzliche Regelung wird signifikante Änderungen für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 mit sich bringen. Die Einführung der E-Rechnung als strukturierter Datensatz gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU (EN 16931) wird verpflichtend für steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen zwischen inländischen Unternehmen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Kernpunkte und Ausnahmen dieser neuen Gesetzgebung. Außerdem wird aufgezeigt, dass Sie mit dem JobRouter-Modul JobFerd direkt die Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfüllen.

 

Was ist eine E-Rechnung?

  • Definition:Eine E-Rechnung wird als strukturierter Datensatz definiert, der die EU-Normen erfüllt (2014/55/EU). Bilddateien oder strukturierte PDF sind keine E-Rechnungen! Die E-Rechnung ermöglicht eine Verarbeitung ohne Medienbrüche und ist letztendlich ein Austausch von Daten, nicht mehr von Dokumenten.
  • Flexibilität:Rechnungssteller und -empfänger dürfen unter bestimmten Bedingungen ein anderes strukturiertes elektronisches Format vereinbaren, sofern die umsatzsteuer-relevanten Informationen korrekt extrahiert werden können.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen unter 250€ sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen (§ 33 UStDV).
Fahrausweise: Verkäufe von Fahrausweisen bleiben ebenfalls von der E-Rechnungspflicht befreit.

Pflichten für Unternehmen

Mit der Verabschiedung des Gesetzes müssen Unternehmen ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, ohne dass hierfür Übergangsfristen gelten.

Was kommt danach?

Bis Ende 2026 können Unternehmen noch PDF-Rechnungen verwenden, allerdings nur, wenn der Rechnungsempfänger dem explizit zustimmt. Ab dem Jahr 2027 dürfen PDF-Rechnungen nur noch von Unternehmen verwendet werden, deren Vorjahresumsatz unter 800.000 € liegt oder die elektronische Dateninterchange (EDI) Verfahren verwenden. Ab 2028 ist die Ausstellung von PDF-Rechnungen gänzlich unzulässig, und ausschließlich E-Rechnungen sind zulässig.

E-Rechnungspflicht - Das müssen Sie jetzt tun:

Notwendige Schritte zur Einhaltung der E-Rechnungsverpflichtung:

  • Evaluierung der aktuellen Rechnungsprozesse: Unternehmen sollten ihre bestehenden Prozesse überprüfen und feststellen, welche Anpassungen notwendig sind, um die E-Rechnung korrekt zu implementieren.
  • Auswahl und Implementierung einer geeigneten Softwarelösung: JobRouter bietet mit dem JobFerd Modul eine effektive Möglichkeit, E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format zu erstellen, welches den gesetzlichen Anforderungen entspricht​. Das ZUGFeRD-Format ist besonders vorteilhaft, da es eine hybride Lösung bietet, die sowohl maschinenlesbare als auch für Menschen lesbare Informationen enthält. Dies erleichtert die Integration in bestehende Systeme und Prozesse​.
  • Informationsvermittlung und Schulung der Mitarbeiter: Es ist entscheidend, dass alle relevanten Mitarbeiter über die neuen Prozesse informiert und in ihrer Anwendung geschult werden.

Coffeetalk?

Jannis Kraus

Vertrieb

Jannis Kraus