Die Nachfrage nach dem Digitalbonus ist außerordentlich hoch. Um einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden.
Mit dem Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme greifen, damit sie fit für die digitale Zukunft werden. Mit dem Bonus können Firmen ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digitalisieren und die IT-Sicherheit auf Vordermann bringen.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.
Die Förderinhalte wurden aufgepeppt: Robotik und KI stehen jetzt ganz oben auf der Liste, weshalb anderes weichen musste. Bevor Sie also loslegen, prüfen Sie lieber: Ist mein Projekt noch im Rennen? Genaue Infos dazu gibt’s auf der Förderprogramm-Seite.
Wer bekommt die Förderung?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern können einen Antrag stellen, wenn sie die Maßnahme dort umsetzen. Ein gewerbliches Unternehmen ist ein Gewerbebetrieb gemäß § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ein kleines Unternehmen hat:
Nicht antragsberechtigt sind: Freie Berufe, Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Versorgungszentren, Sanatorien und ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime), landwirtschaftliche, aquakulturelle und fischereiliche Unternehmen (außer bei Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben gemäß De-minimis-Verordnung), von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen (außer Inklusionsunternehmen und gGmbHs), nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine, staatliche Eigenbetriebe, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen im Insolvenzverfahren oder bei Erfüllung der Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren.
Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind also zwei Anträge möglich.
Wenn ein Unternehmen vor dem 1. Juli 2024 einen Antrag gestellt hat, zählt dieser nicht zu den maximal zwei Anträgen, die erlaubt sind. Unternehmen können also erneut Anträge stellen, ohne durch frühere Anträge eingeschränkt zu werden.
Bei der Antragstellung können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
Digitalbonus Standard:
Digitalbonus Plus:
Den Antrag stellen Sie online.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Förderantrags zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie diesen an die für Sie zuständige Bezirksregierung schicken. Der maßgebliche Faktor hierfür ist der Ort, an dem die Maßnahme durchgeführt wird. Sollten mehrere Betriebsstätten des antragstellenden Unternehmens betroffen sein, reichen Sie das Antragsformular bei der Bezirksregierung ein, in deren Bezirk der Schwerpunkt der Maßnahme liegt.
Nachdem Sie die zuständige Bezirksregierung ermittelt haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Authentifizierung zur Verfügung: