Digitalbonus

Ihre Zukunft - digital gesichert!

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Achtung

Die Nachfrage nach dem Digitalbonus ist außerordentlich hoch. Um einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden. 

 

Mit dem Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme greifen, damit sie fit für die digitale Zukunft werden. Mit dem Bonus können Firmen ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen digitalisieren und die IT-Sicherheit auf Vordermann bringen. 
Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.

Die Förderinhalte wurden aufgepeppt: Robotik und KI stehen jetzt ganz oben auf der Liste, weshalb anderes weichen musste. Bevor Sie also loslegen, prüfen Sie lieber: Ist mein Projekt noch im Rennen? Genaue Infos dazu gibt’s auf der Förderprogramm-Seite

 

Wer bekommt die Förderung?

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern können einen Antrag stellen, wenn sie die Maßnahme dort umsetzen. Ein gewerbliches Unternehmen ist ein Gewerbebetrieb gemäß § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen hat:

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Nicht antragsberechtigt sind: Freie Berufe, Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Versorgungszentren, Sanatorien und ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime), landwirtschaftliche, aquakulturelle und fischereiliche Unternehmen (außer bei Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben gemäß De-minimis-Verordnung), von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen (außer Inklusionsunternehmen und gGmbHs), nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine, staatliche Eigenbetriebe, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen im Insolvenzverfahren oder bei Erfüllung der Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren.

Denkbare Förderbeispiele
  • Digitale Optimierung, Integration und Vernetzung von Produkten
  • IT-gestützte Umsetzung der Produktentwicklung
  • Programmierarbeiten zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Digitale Entwicklung, Automatisierung und kundenspezifische Anpassung der Produktion
  • Softwareentwicklung zur Automatisierung von Prozessen
  • Durchgängige Digitalisierung der Auftragsabwicklung
  • Anpassung und Integration von Standardsoftware in bestehende IT-Systeme
  • Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) mit Zertifizierung
Wieviel Förderung gibt es?

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind also zwei Anträge möglich.

Wenn ein Unternehmen vor dem 1. Juli 2024 einen Antrag gestellt hat, zählt dieser nicht zu den maximal zwei Anträgen, die erlaubt sind. Unternehmen können also erneut Anträge stellen, ohne durch frühere Anträge eingeschränkt zu werden. 

Bei der Antragstellung können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

Digitalbonus Standard:

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus:

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal für einen Förderbereich bekommen (im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Digitalbonus Standard zur Verfügung).
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Wie ist das Verfahren?

Den Antrag stellen Sie online.

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Förderantrags zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie diesen an die für Sie zuständige Bezirksregierung schicken. Der maßgebliche Faktor hierfür ist der Ort, an dem die Maßnahme durchgeführt wird. Sollten mehrere Betriebsstätten des antragstellenden Unternehmens betroffen sein, reichen Sie das Antragsformular bei der Bezirksregierung ein, in deren Bezirk der Schwerpunkt der Maßnahme liegt.

Nachdem Sie die zuständige Bezirksregierung ermittelt haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Authentifizierung zur Verfügung:

  • Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto
  • Online-Antragstellung mit anschließendem postalischen Versand
Ablauf

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Jannis Kraus

Vertrieb

Jannis Kraus