DSGVO – Personenbezogene Daten 


Die DSGVO verstärkt die Rechte zur Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten.  Kein Grund zur Panik!

Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese geänderten Abläufe in Ihrem Unternehmen "in den Griff bekommen"!

Was ändert sich?

Ab 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung endgültig in Kraft getreten.  Neu ist, dass die Datenschutzbehörden künftig mehr Betriebsprüfungen durchführen werden. Anträge auf Dateneinsicht, Berichtigung oder Löschung (Art. 12) und Datenschutzverstöße sind in einem engen Zeitrahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33). Außerdem sind vorab schriftlich, unter Einbeziehung der Fachabteilungen, geeignete Maßnahmen zur Bearbeitung festzulegen (Art. 30).

Was können Sie tun?

Damit nicht alle das Rad für ihr Unternehmen neu erfinden müssen liefert Ihnen ProComp einen fertigen Workflow-Prozess der JobRouter AG aus, der „Anfragen zur Datenauskunft oder Löschung“ in Ihrem Unternehmen regelt. Und das Beste daran ist, dass Sie diesen Prozess-Ablauf nicht als starre Software, sondern als Prozess-Vorlage erhalten und somit bei Bedarf gerne an Ihr Unternehmen, Ihre Systeme, Daten und Abläufe anpassen oder weiter automatisieren können.

Was macht diese Lösung für Sie?

Einrichten der Vorlage und Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten und dessen Aufgaben, Ihre Systeme und der Verantwortlichen, der Rest wird vom Prozess automatisch abgefragt bzw. verarbeitet:

  • Start einer Anfrage (gerne auch per Formular von Ihrer Webseite).
  • Eindeutige Authentifizierung des Antragstellers.
  • Bearbeitung und Datenerfassung durch die verantwortlichen Mitarbeiter.  
    Gerne können wir diese Prozesse für Sie weiter automatisieren - Kontaktieren Sie uns!
  •  Zusammenstellung aller personenbezogener Daten und abschließender Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten.
  •  Erstellung einer PDF und Übergabe an den Antragsteller.    
  •  Der Vorgang ist damit abgeschlossen oder kann durch einen Link in der E-Mail zu einem Folgeauftrag zur Datenlöschung erneut angestoßen werden.

Automatisierung Datenbereitstellung & Aktualisierung:

Für die verschärfte Informationspflicht ergeben sich auch neue Chancen eines Unternehmens. Beispielsweise ein Portal  in dem Bewerber und Kunden ihr Profil hinterlegen können. 

Automatisierte Datenlöschung:

Unternehmen sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten und Unterlagen nach einer bestimmten Zeit zu löschen.  Durch die Speicherung an unterschiedlichen Stellen im Betrieb und durch Bearbeitung verschiedenster Abteilungen ist es schwierig, Daten  dem Datenschutzgesetz entsprechend vollständig zu löschen.

Angefragte Datenlöschung:

Darüber hinaus kann der Kunde oder Interessent die Löschung seiner personenbezogenen Daten beantragen. Das Unternehmen ist in der Pflicht, dies sicherzustellen und nachzuweisen.

 

DSGVO

Systemübergreifende Datenlöschung:

Je großer das Unternehmen, desto schwieriger wird die Datenkontrolle und Transparenz und Unternehmen müssen  viel Zeit investieren oder eine Lösung finden, die diese Schritte automatisieren kann.

DSGVO

Angefragte Dateieinsicht:

Bei einer hohen Kunden- und Interessentenzahl kann es sehr aufwendig sein, alle gespeicherten, genutzten und weiterverarbeiteten personenbezogenen Daten offenzulegen. Es werden kostbare Ressourcen blockiert und lange Bearbeitungszeiten schädigen die Beziehung zum Kunden.

DSGVO

Wie unterstützt ProComp Sie dabei?

Um diese Anforderungen auch in Ihrem Unternehmen einfach, effizient und digital umsetzen zu können, stellt Ihnen ProComp eine Vorlage zur Verfügung, die DSGVO-Anfragen einfach und effizient abarbeiten kann. Diese Vorlage kann einfach an Ihr Unternehmen angepasst und bei Bedarf auch geändert, erweitert oder stärker automatisiert werden.

Sie benötigen Hilfe geänderten Abläufe in Ihrem Unternehmen "in den Griff zu bekommen"?

AS
Joachim Seidel
Bereichsleiter
+49 9231 9970 24