E-Rechnungspflicht 2026.

Was Unternehmen jetzt beachten müssen!

E-rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für den B2B-Bereich: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen, etwa als XRechnung oder ZUGFeRD, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Eine einfache PDF-Rechnung erfüllt diese Anforderungen nicht mehr. 

Wichtig zu wissen: Die Pflicht zur Ausstellung solcher E-Rechnungen wird schrittweise eingeführt, für viele Unternehmen gelten Übergangsfristen.

 

Was Unternehmen konkret für 2026 beachten müssen:
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  • Empfangspflicht:
    Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen und elektronisch verarbeiten können. Eine PDF gilt nicht mehr als E-Rechnung. 
  • Versandpflicht in der Übergangsphase:
    Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Rechnungen weiterhin in anderen Formaten (z. B. Papier oder PDF) versendet werden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen bis Ende 2027. 
  • Zulässige Formate:
    E-Rechnungen müssen ein strukturiertes, maschinenlesbares Format aufweisen, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht (z. B. XRechnung, ZUGFeRD). 
  • Archivierung:
    E-Rechnungen sind im Originalformat zu archivieren – also inklusive des strukturierten Datensatzes. Eine PDF-Kopie als alleinige Archivierung genügt nicht mehr. 
  • Ausnahmen:
    Nicht betroffen sind z. B. Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, bestimmte steuerfreie Leistungen sowie Rechnungen gegenüber Endverbrauchern (B2C).
     
Blick in die Zukunft: Was gilt ab 2027 und darüber hinaus?

Die Anforderungen werden ab 2027 verschärft: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro dürfen dann keine nicht-standardisierten Rechnungen mehr versenden. Ab 2028 wird die Pflicht zum strukturierten Versand voraussichtlich für alle B2B-Unternehmen gelten. Darüber hinaus sind elektronische Melde- oder Reportingsysteme vorgesehen, ein Schritt hin zur vollständigen Digitalisierung der Steuer- und Rechnungsprozesse.

2026 ist das entscheidende Jahr der Umsetzung. Wer die Übergangsfristen verstreichen lässt, riskiert Prozessstörungen, höhere Aufwände und Compliance-Risiken. Eine rechtzeitige und korrekte Umstellung auf strukturierte E-Rechnungen bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Chancen für mehr Effizienz, ein echter Wettbewerbsvorteil. 

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Jannis Kraus

Vertrieb

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