Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferungen, IT-Dienstleistungen, Software, Consulting, Wartung und Support zwischen der ProComp Professional Computer GmbH („Dienstleister“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“).
Mit der Entgegenahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
Der konkrete Umfang der vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag.
Soweit nicht ausdrücklich eine werkvertragliche Leistung vereinbart wurde, erbringt der Dienstleister seine Leistungen als Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags. Ein bestimmter Erfolg wird hierbei nicht geschuldet.
Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht, die bereitgestellte Software sowie die im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke innerhalb seines Unternehmens zu nutzen.
Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Dienstleisters zustande; erst hierdurch gilt das Angebot als angenommen. Technische, funktionale oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen, Darstellungen oder sonstigen Angaben in Leistungsbroschüren, Angeboten oder sonstigen Unterlagen bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts sowie handelsüblicher Weiterentwicklungen ausdrücklich vorbehalten.
Aus solchen Abweichungen können keine Ansprüche oder Rechte gegen den Dienstleister hergeleitet werden.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangs- und Systemberechtigungen sowie sonstige Ressourcen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder erfolgt diese nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Ausführungs- und Lieferfristen angemessen. Etwaige hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Dienstleister gesondert in Rechnung stellen.
Soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, obliegt dem Kunden die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten. Eine Haftung des Dienstleisters für Datenverluste, die auf fehlende oder unzureichende Datensicherungen des Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
Lieferungen erfolgen ab dem Lager des Dienstleisters in Marktredwitz oder – nach Wahl des Dienstleisters – unmittelbar durch den Hersteller oder Vorlieferanten.
Mit der Übergabe der Ware an den Transportdienstleister geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
Der Dienstleister behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehender Forderungen vor (Eigentumsvorbehalt). Die vom Dienstleister genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor abschließender Klärung sämtlicher zur Ausführung erforderlichen Details.
Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verlängern sich die Fristen um den Zeitraum des Verzugs, unbeschadet sonstiger Rechte des Dienstleisters. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger, vom Dienstleister nicht zu vertretender Umstände – insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streik, Aussperrung oder behördliche Maßnahmen – auch wenn sie beim Vorlieferanten oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat der Dienstleister selbst bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten.
In solchen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, die Lieferung oder Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde – nach tatsächlichem Aufwand gemäß den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen des Dienstleisters.
Rechnungen des Dienstleisters sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Weitergehende Ansprüche des Dienstleisters bleiben hiervon unberührt.
Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister zudem berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzuhalten.
Änderungswünsche des Kunden sind dem Dienstleister schriftlich mitzuteilen.
Der Dienstleister prüft daraufhin die Auswirkungen des Änderungsverlangens auf den Leistungsumfang, den erforderlichen Aufwand sowie die vereinbarten Termine und teilt das Ergebnis dem Kunden schriftlich mit.
Eine Umsetzung der Änderungswünsche erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden und entsprechender Bestätigung durch den Dienstleister.
Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich und schriftlich über sämtliche Hinweise oder geltend gemachte Ansprüche Dritter wegen einer möglichen Verletzung von Schutzrechten oder Urheberrechten durch das vom Dienstleister gelieferte Produkt zu informieren.
Nach ordnungsgemäßer Mitteilung übernimmt der Dienstleister allein die Abwehr derartiger Ansprüche und sorgt auf eigene Kosten für eine angemessene Lösung. Hierzu kann insbesondere die Einholung oder Erweiterung von Nutzungsrechten, eine Modifikation oder ein Austausch des betroffenen Produkts oder – bei Unzumutbarkeit – dessen Rücknahme gegen Erstattung des entrichteten Entgelts unter Abzug eines angemessenen Betrags für die bisherige Nutzung gehören.
Der Kunde stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass eine Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben, Anweisungen oder Inhalte des Kunden, durch vom Kunden veranlasste Änderungen oder durch die Integration des Produkts in Systeme oder Anwendungen des Kunden entsteht.
Vom Dienstleister bereitgestellte Programme, Softwaremodule, Dokumentationen und sonstige urheberrechtlich geschützte Unterlagen dürfen vom Kunden ausschließlich für eigene betriebsinterne Zwecke genutzt werden. Die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar und beschränken sich auf den Einsatz auf den dafür vorgesehenen oder gelieferten Produkten.
Eine Weitergabe, Verbreitung oder sonstige Zugänglichmachung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters unzulässig. Kopien sind ausschließlich zu Archivierungs-, Sicherungs-, Ersatz- oder Diagnosezwecken zulässig; bestehende Urheber- und Schutzrechtshinweise sind vollständig und unverändert zu übernehmen.
Für die vom Dienstleister gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmer (§§ 377, 381 HGB i.V.m. §§ 434 ff. BGB). Für Dienstleistungen wird – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs übernommen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn Betriebs-, Wartungs- oder Installationsanweisungen nicht beachtet werden, wenn Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, Teile ausgetauscht werden oder Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden, die nicht den Originalspezifikationen oder Herstelleranforderungen entsprechen.
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung oder Bereitstellung des Produkts, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
Teilt der Kunde einen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften mit, kann der Dienstleister nach eigener Wahl verlangen, dass der Kunde das mangelhafte Gerät oder Teil zur Überprüfung bereithält und ein Servicetechniker des Dienstleisters zur Durchführung der Nachbesserung zum Kunden entsandt wird. Arbeits- und Fahrtzeiten werden in diesem Fall nach den jeweils gültigen Standardsätzen des Dienstleisters berechnet.
Weitergehende Ansprüche des Kunden über die Nachbesserung hinaus – insbesondere Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden oder Folgeschäden – sind ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Datenverlust haftet der Dienstleister nur, soweit dieser nicht auf einer fehlenden oder unzureichenden Datensicherung durch den Kunden beruht.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei erfolgen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Soweit der Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Die Vertragslaufzeiten ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Einzelvertrag. Wartungs- und Serviceverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr zu den bisherigen Bedingungen.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für ihn geltenden Export-, Handels- und Sanktionsvorschriften sowie sonstige außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Beachtung der einschlägigen EU-, US- und nationalen Regelwerke sowie die Prüfung, ob Lieferungen, Leistungen oder Nutzungen entsprechenden Beschränkungen unterliegen.
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Marktredwitz. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches und im Handelsregister eingetragen, ist Gerichtsstand nach Wahl des Dienstleisters entweder Wunsiedel oder das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht.
Wunsiedel bleibt ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen inländischen Wohnsitz hat oder sein Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).